Teilnahmebedingungen
Stand: Entwurf, 15. August 2026
1. Was Biwak ist
Biwak ist ein Kalender. Menschen tragen dort eigene Touren ein und finden andere, die mitgehen wollen. Mehr nicht.
Biwak führt keine Touren, organisiert keine Touren und beaufsichtigt keine Touren. Wer eine Tour einstellt, tut das privat und auf eigene Rechnung. Wer mitgeht, entscheidet das selbst.
2. Keine geführten Touren
Die auf Biwak eingetragenen Unternehmungen sind keine geführten Touren im Sinne der Berg- und Schiführergesetze. Es gibt keine Bergführerin und keinen Bergführer, keine gewerbliche Leistung und keine Aufsichtspflicht. Wer eine Tour einstellt, ist Mitgehender unter Mitgehenden — nicht Veranstalter.
Aus diesem Grund darf über Biwak kein Geld verlangt werden: keine Teilnahmegebühr, keine Kostenbeteiligung, keine Aufwandsentschädigung. Wer Geld verlangt, verstößt gegen diese Bedingungen und macht aus einer privaten Tour eine gewerbliche Leistung mit allen rechtlichen Folgen.
3. Teilnahme auf eigene Gefahr
Bergsteigen, Wandern, Biwakieren und verwandte Tätigkeiten sind mit Risiken verbunden, die sich nicht ausschließen lassen — Wetter, Gelände, Steinschlag, Lawinen, eigene Fehleinschätzung. Jede und jeder Teilnehmende entscheidet eigenverantwortlich über die Teilnahme und trägt das Risiko selbst.
Das heißt konkret:
- Prüf selbst, ob eine Tour zu deinem Können passt. Niemand tut das für dich.
- Prüf selbst Wetter, Verhältnisse und Lawinenlage.
- Bring die Ausrüstung mit, die die Tour verlangt.
- Sag ab, wenn dir etwas nicht geheuer ist. Das ist keine Schwäche, sondern Können.
- Sag jemandem zuhause, wo du hingehst und wann du zurück sein willst.
4. Wer wen versichert
Biwak stellt keinen Versicherungsschutz bereit. Prüf selbst, ob deine Unfall-, Kranken- und Bergungskostenversicherung die geplante Unternehmung abdeckt. Eine Bergungsaktion im alpinen Gelände kann fünfstellige Beträge erreichen.
5. Mindestalter
Die Nutzung setzt ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Das wird bei der Anmeldung bestätigt.
6. Umgang miteinander
Nicht erlaubt sind:
- Belästigung, Bedrängen, sexuelle Anmache
- Falschangaben zur eigenen Person oder zum eigenen Können
- Werbung, Spam, gewerbliche Angebote
- Touren, die gegen Naturschutz- oder Betretungsregeln verstoßen
- Das Veröffentlichen genauer Lagen von Biwak- und Schlafplätzen außerhalb der bestätigten Gruppe
Der letzte Punkt ist kein Formalismus: Freies Übernachten ist je nach Bundesland und Grundstück unterschiedlich geregelt, und ein öffentlich gemachter Platz ist meist bald kein Platz mehr. Deshalb bleiben genaue Treffpunkte und Schlafplätze technisch auf die bestätigte Gruppe beschränkt.
7. Absagen
Bis 48 Stunden vor Beginn kannst du ohne Weiteres absagen. Danach wird die Absage im Tour-Chat vermerkt, damit die anderen wissen, woran sie sind. Es gibt keine Strafen und keine Bewertungen — aber die anderen haben sich den Tag freigehalten.
Wer eine Tour eingestellt hat, kann sie bis 24 Stunden vorher absagen; danach nur mit Begründung an die Teilnehmenden.
8. Haftung
Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Durchführung einer über Biwak gefundenen Tour entstehen. Ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers beruhen.
9. Sperren und Löschen
Konten, die gegen diese Bedingungen verstoßen, können ohne Vorankündigung gesperrt werden. Du kannst dein Konto jederzeit selbst löschen; abgeschlossene Touren bleiben in der Historie der anderen Teilnehmenden erhalten, ohne deinen Namen.
10. Änderungen
Änderungen dieser Bedingungen werden angekündigt. Wer widerspricht, kann sein Konto löschen.
